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Vergewaltigung: Vorwurf unrichtig, Verfahren eingestellt (Krefeld)

Der Vorwurf war aufgekommen, da die Freundin als Zeugin bei der Polizei Krefeld eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung erstattet hat und eine umfangreiche Zeugenaussage zu Lasten des Beschuldigten abgegeben hat. Sie stellte dar, dass die vorgenommen sexuellen Handlungen in Krefeld gegen ihren Willen vorgenommen worden seien und unser Mandant sie dazu gezwungen habe. Infolgedessen hat die Polizei auch weitere Freunde der Zeugin vernommen, um ein besseres Bild von dem gesamten Sachverhalt zu erhalten.

Unser Mandant, ein friedlicher und völlig unbescholtener Bürger aus Nordrhein-Westfalen, konnte den ganzen Vorgang weder verstehen, noch nachvollziehen und bestritt die Vorwürfe nachdrücklich.

Nachdem wir Akteneinsicht beantragt haben und die Zeugenaussagen analysiert haben, haben wir bei der Staatsanwalt Krefeld sofort die Einstellung beantragt, da schon keine strafbare Handlung im Sinne des § 177 StGB unseres Mandanten vorlag.

Die Zeugenaussage konnte keinen Straftatbestand begründen.

Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 177 StGB ist als Grundvoraussetzung erforderlich, dass eine sexuelle Handlung im Sinne des § 177 Abs. 1 StGB gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen des Tatopfers vornimmt. Die Zeugin hat aber nie gegenüber dem Beschuldigten ausdrücklich oder zumindest durch schlüssiges Verhalten geäußert, dass sie sich bei der Handlung unwohl gefühlt hat und mit der gesamten Handlung nicht einverstanden war.

Auch konnte die Zeugenaussage nicht darlegen, dass unser Mandant überhaupt eine Kenntnis von diesen Gedanken der Zeugen hatte. Außerdem haben sich diverse Widersprüche in der Aussage der Zeugen ergeben. Dies musste durch eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Zeugenaussage herausgearbeitet werden.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat nach dem Aufzeigen dieser Umstände das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt.  

Unser Mandant muss also sich nicht mehr vor einer staatlichen Verfolgung fürchten. Daran zeigt sich, dass es gut ist, sich an eine erfahrene Kanzlei zu wenden, welche die Aussagen detailliert analysiert und sich intensiv mit diesen auseinandersetzt. Ohne eine erfahrene Kanzlei an der Seite des Beschuldigten hätte das Verfahren auch anders und mit einer Anklage vor Gericht ausgehen können. Unser Mandant ist nun erleichtert und war erfreut unsere Kanzlei mit dem Sachverhalt beauftragt zu haben.

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